EuGH-Urteil zu EU-Mindestlohn: Dänemark klagt, Deutschland muss reagieren

upday.com 3 godzin temu
Der Europäische Gerichtshof spricht an diesem Dienstag ein mit Spannung erwartetes Urteil zur EU-Mindestlohnrichtlinie. (Archivbild) Harald Tittel/dpa

Der Europäische Gerichtshof entscheidet heute über die Rechtmäßigkeit der EU-Mindestlohnrichtlinie. Dänemark klagt gegen die 2022 per Mehrheitsbeschluss verabschiedete Regelung und argumentiert, die EU habe ihre Kompetenzen überschritten. Schweden unterstützt die Klage.

Die Richtlinie legt Standards für die Festsetzung von Mindestlöhnen fest. Sie verlangt von Mitgliedstaaten mit einer Tarifbindung unter 80 Prozent einen Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen. Deutschland liegt mit rund 50 Prozent deutlich darunter.

Die Bundesregierung beschloss kürzlich Erhöhungen des deutschen Mindestlohns von aktuell 12,82 Euro auf 13,90 Euro ab dem ersten Januar. Ein Jahr später soll er auf 14,60 Euro steigen. Gewerkschaften erklärten, nach der EU-Richtlinie hätte der Mindestlohn eigentlich auf mehr als 15 Euro angehoben werden müssen.

Auswirkungen auf Deutschland

Kippt der EuGH die Richtlinie, wäre dies laut Adam Sagan, Professor für Arbeitsrecht an der Universität Bayreuth, ein deutlicher Rückschlag für die europäische Sozialpolitik. Bestätigt das Gericht die Richtlinie, müsste Deutschland sein Mindestlohngesetz reformieren. «Das bedeute nicht, dass sich am Ergebnis etwas ändern müsste», sagte Sagan der Deutschen Presse-Agentur.

Martin Höpner vom Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung betont die dramatische Entwicklung: «Entgegen dem europäischen Trend ist die Tarifabdeckung in Deutschland in den letzten zwei Dekaden rapide gesunken, auf um die 50 Prozent.» Deutschland muss bis zum 31. Dezember einen Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung bei der EU-Kommission einreichen.

Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.

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