Mehr als ein Jahr nach dem Terroranschlag von Solingen verkündet das Düsseldorfer Oberlandesgericht heute das Urteil gegen den geständigen Attentäter. Dem 27-jährigen Syrer Issa al Hasan droht die Höchststrafe: lebenslange Haft mit besonderer Schwere der Schuld und anschließende Sicherungsverwahrung.
Die Bundesanwaltschaft und sämtliche Nebenklägeranwälte haben diese Strafe wegen dreifachen Mordes, zehnfachen Mordversuchs und Mitgliedschaft in der Terrormiliz Islamischer Staat beantragt. Lediglich die Verteidiger sprachen sich gegen die Sicherungsverwahrung aus.
Heimtückischer Angriff auf Stadtfest
Bei der Messerattacke auf dem Solinger Stadtfest am 23. August 2024 tötete der Attentäter drei Menschen und verletzte acht weitere. Der abgelehnte Asylbewerber stach von hinten gezielt auf die Hälse von Festbesuchern ein und wurde einen Tag später festgenommen.
Der Anschlag war der erste in Deutschland seit der Attacke auf den Berliner Weihnachtsmarkt 2016, zu dem sich die Terrormiliz IS bekannte. Er löste bundesweit eine intensive Debatte über die Flüchtlings- und Asylpolitik aus.
Geständnis und IS-Bekenntnis
Issa al Hasan hatte bereits zu Prozessbeginn gestanden, den Messerangriff begangen zu haben. Vor der Tat nahm er ein Bekennervideo auf und legte den Treueschwur auf den IS-Kalifen ab.
Dem psychiatrischen Gutachter stellte er sich mit den Worten vor: «Ich bin Issa, ich habe drei Leute umgebracht. Da bekommt man 80 Jahre. Ich warte auf den Tod.» Er drängte darauf, dass der IS den Anschlag für sich reklamierte, was auch geschah.
Verschiedene Tatmotive angegeben
Als Begründung für seine Tat gab der Angeklagte unterschiedliche Motive an. Zunächst bezeichnete er sie als Rache für die Massaker «der Kreuzzügler» an Muslimen in Bosnien, dem Irak und weiteren Ländern.
Ein anderes Mal nannte er die toten Kinder im Gazastreifen und die Waffenlieferungen Deutschlands an Israel als Beweggründe. Die Bundesanwaltschaft beschrieb ihn als Dschihadisten und Islamisten, der sich seit 2019 radikalisiert habe.
Hohes Rückfallrisiko festgestellt
Der Psychiater attestierte dem Angeklagten ein hohes Rückfallrisiko. Trotz eines Intelligenzquotienten von nur 71 gebe es keine Hinweise auf eine verminderte Schuldfähigkeit.
Zur islamistischen Ideologie komme bei ihm ein Mangel an Empathie und eine Faszination für Gewalt. Nebenklage-Vertreter Simon Rampp betonte: «Mehr Heimtücke geht nicht.» Die Version des Angeklagten, während der Tat unter einer Wahnvorstellung gelitten zu haben, sei eine plumpe Schutzbehauptung.
(dpa) Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz überarbeitet.