Gericht verpflichtet Bundesregierung zu Afghanistan-Visa

upday.com 6 godzin temu

Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Bundesregierung in einem Eilverfahren dazu verpflichtet, einer afghanischen Familie Visa zur Einreise nach Deutschland zu erteilen. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass bereits bestandskräftige Aufnahmebescheide vorliegen.

Die Bundesregierung habe sich «durch bestandskräftige, nicht widerrufene Aufnahmebescheide rechtlich zur Aufnahme gebunden», erklärten die Richter. «Von dieser freiwillig eingegangen Bindung» könne sich Deutschland nicht lösen.

Eilantrag der Familie erfolgreich

Der Eilantrag der Afghanin und ihrer 13 Familienangehörigen, die derzeit in Pakistan auf ihre Visa warten, war damit in erster Instanz erfolgreich. Das Auswärtige Amt ist nach der Gerichtsentscheidung verpflichtet, sofort zu handeln.

Gegen den Beschluss kann jedoch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. Sollte die Behörde diesen Schritt gehen, könnte es zu weiteren Verzögerungen kommen.

Bundesregierung kann Programme beenden

Die Richter betonten in ihrem Beschluss, dass die Bundesregierung grundsätzlich frei darüber entscheiden kann, ob sie das Aufnahmeverfahren für afghanische Staatsangehörige beenden will. Auch könne sie von neuen Aufnahmezusagen absehen.

Im vorliegenden Fall könnten sich die Betroffenen jedoch auf die bereits gemachten Zusagen berufen. Bei der Familie seien Aufnahmezusagen bestandskräftig geworden, so die zuständige Achte Kammer des Gerichts.

Familie droht Abschiebung nach Afghanistan

Zudem erfüllten die Betroffenen alle Voraussetzungen für ein Visum: Es seien keine Sicherheitsbedenken ersichtlich, und die Identität der Menschen sei geklärt. Der Familie droht nach eigenen Angaben die Abschiebung aus Pakistan nach Afghanistan.

Dort sei ihr Leben unter der Herrschaft der radikalislamischen Taliban gefährdet. Dies wurde aus Sicht des Gerichts glaubhaft dargestellt.

Programme nach Taliban-Machtübernahme gestoppt

Nach der Machtübernahme der Taliban im August 2021 wurden verschiedene Aufnahmeverfahren für Menschen aus Afghanistan eingerichtet. Die Bundesregierung stoppte die Programme Anfang Mai.

Nach Angaben des Auswärtigen Amtes vom 20. Juni warten rund 2.400 Menschen in Pakistan darauf, dass sie ein Visum bekommen. Betroffen sind beispielsweise Menschen, die sich für Gleichberechtigung und Demokratie eingesetzt haben, sowie Richter, Journalistinnen oder Künstler.

Organisation klagt für Programmfortsetzung

Mit zahlreichen Klagen will die Organisation «Kabul Luftbrücke» die Fortsetzung des Aufnahmeprogramms für besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen erzwingen. Die Betroffenen hätten ihre Heimat verlassen im Vertrauen auf deutsche Versprechen, erklärte Sprecherin Eva Beyer.

Dem Gericht liegen nach eigenen Angaben schätzungsweise etwa 40 Fälle als Eilanträge und Klagen zu der Thematik vor. Diese seien aber unterschiedlich gelagert. Es sei unklar, wann über die anderen Verfahren entschieden werde und ob die Richter die gleiche Auffassung vertreten wie die Achte Kammer.

(dpa) Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz überarbeitet.

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