0,5 Promille im Karneval: 500 Euro Bußgeld und Führerschein für einen Monat weg

upday.com 2 godzin temu
Die Karnevalssaison erreicht ihren Höhepunkt mit strengen Regeln (Symbolbild - KI-generiert) AI Generated Stock Image

Die Karnevalssaison erreicht ihren Höhepunkt: Am kommenden Donnerstag startet der Straßenkarneval mit Weiberfastnacht, gefolgt von den Rosenmontagsumzügen am 16. Februar. Doch bei aller Feierlaune gelten strikte Regeln – besonders beim Alkohol und bei Kostümen drohen empfindliche Strafen.

Wer nach der Karnevalsparty noch Auto oder E-Scooter fahren will, muss nüchtern bleiben. Die Polizei rät dringend, Heimfahrten im Voraus zu planen und auf öffentliche Verkehrsmittel, Taxis oder nüchterne Fahrer zu setzen.

Alkoholgrenzen und drastische Strafen

Autofahrer und E-Scooter-Nutzer müssen sich an die 0,5-Promille-Grenze halten. Wer diese überschreitet, zahlt beim ersten Verstoß 500 Euro Bußgeld, erhält zwei Punkte in Flensburg und muss den Führerschein für einen Monat abgeben. Bei wiederholten Verstößen wird es deutlich teurer.

Bereits ab 0,3 Promille drohen bei auffälligem Fahren oder einem Unfall der Führerscheinentzug, eine Geldstrafe und drei Punkte. Ab 1,1 Promille gelten Autofahrer als absolut fahruntüchtig. Die Haftpflichtversicherung kann zudem bis zu 5000 Euro Regress fordern.

Für Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit und für unter 21-Jährige gilt die Nullpromillegrenze. Radfahrer sind erst ab 1,6 Promille absolut fahruntüchtig, können aber schon ab 0,3 Promille bei auffälligem Verhalten mehrere Punkte und ein Bußgeld kassieren.

Restalkohol wird unterschätzt

Die Gefahr von Restalkohol am nächsten Morgen unterschätzen viele Jecken. Übermüdung und Kater reduzieren das Reaktionsvermögen erheblich. Als Faustregel gilt: Frauen bauen etwa 0,1 Promille pro Stunde ab, Männer 0,1 bis 0,2 Promille.

Ein kleines Glas Wein mit 125 Milliliter braucht bei einem 80 Kilogramm schweren Mann bis zu zwei Stunden, bei einer 55 Kilogramm schweren Frau sogar bis zu drei Stunden zum Abbau. Wer als Beifahrer bei einem alkoholisierten Fahrer mitfährt und verletzt wird, muss mit gekürzten Ansprüchen auf Schmerzensgeld rechnen.

Verbotene Kostüme und Masken

Verkleidungen wie Mützen oder Perücken sind grundsätzlich erlaubt. Fahrer müssen aber klar erkennbar bleiben – etwa für ein Blitzerfoto. Wer mit einer Maske hinters Steuer steigt, kassiert bei einer Kontrolle ein Bußgeld.

Das Tragen einer täuschend echten Polizeiuniform ist eine Straftat. Auch sogenannte Anscheinswaffen verstoßen gegen das Waffengesetz und ziehen ein hohes Bußgeld nach sich.

Versicherung und Arbeitsplatz

Die private Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die anderen zugefügt werden – etwa ein Zigarettenloch im Kostüm oder Verletzungen im Gedränge. Eine private Unfallversicherung greift bei dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Veranstalter von Karnevalsumzügen haften nicht für Schäden durch herabfliegende Süßigkeiten.

Am Arbeitsplatz bestimmt der Chef, ob Alkohol getrunken werden darf. Wer gegen ein Alkoholverbot verstößt oder mit Restalkohol zur Arbeit kommt, riskiert eine Abmahnung.

Fastnachtsdienstag als Abschluss

Am 17. Februar endet die närrische Zeit mit dem Fastnachtsdienstag. Der Tag markiert den Beginn der 40-tägigen Fastenzeit für Christen. In Köln wird traditionell die Strohpuppe Nubbel öffentlich verbrannt, in Mainz der Karneval als Sarg zu Grabe getragen.

Fastnachtsdienstag ist kein gesetzlicher Feiertag. In Karnevalshochburgen gewähren viele Arbeitgeber ihren Mitarbeitern jedoch traditionell frei. Schulkinder müssen in der Regel zum Unterricht – außer es sind ohnehin Ferien.

Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.

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