Die mehr als 190 Mitgliedstaaten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) haben ihre Pandemie-Vorsorgeregeln verschärft. Die aktualisierten internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) sind an diesem Freitag in Kraft getreten. Sie sollen helfen, die grenzüberschreitende Ausbreitung von Krankheiten besser zu verhindern und zu bekämpfen.
Neu kann die WHO eine «pandemische Notlage» als höchste Alarmstufe ausrufen, damit Länder Schutzmaßnahmen treffen können. Die Regelung zielt auf eine bessere Vorbereitung für eine mögliche neue Pandemie ab.
Keine Befugnis für Zwangsmaßnahmen
Während der Corona-Pandemie machten manche Bürgerinnen und Bürger die WHO für Schutzmaßnahmen wie Lockdowns und Impfpflichten verantwortlich. Allerdings wurden solche Maßnahmen immer von den nationalen Regierungen verhängt. Die WHO hatte nie die Befugnis, Zwangsmaßnahmen anzuordnen, und hat dies auch in Zukunft nicht.
Die WHO kann eine «pandemische Notlage» unter bestimmten Bedingungen ausrufen: wenn auf der Welt ein Virus auftaucht, das sich wie das Coronavirus Sars-CoV-2 über Landesgrenzen auszubreiten droht. Zusätzlich müssen die Kapazität der Gesundheitssysteme bedroht sein, große soziale und wirtschaftliche Folgen drohen und eine international koordinierte Antwort nötig sein.
Früherkennung wird Pflicht
Jedes Land muss künftig Kapazitäten schaffen, um Krankheitserreger früh zu erkennen, zu überwachen und sofort zu bekämpfen. Damit soll in jedem Land eine nationale Behörde beauftragt werden, und ein WHO-Ausschuss soll Länder bei der Einrichtung unterstützen. Zu den geforderten Kapazitäten gehört auch die Fähigkeit, mit Falschinformationen über Krankheiten oder Schutzmaßnahmen umzugehen.
Was Länder genau machen, entscheidet jedes für sich. Länder mit umfangreichem Gesundheitssystem haben die nötigen Kapazitäten in der Regel bereits.
Umsetzung in Deutschland
In Deutschland muss die IGV-Aktualisierung im nationalen Recht verankert werden. Das Kabinett brachte im Sommer einen Gesetzentwurf auf den Weg, der nun in Bundestag und Bundesrat kommt. Ministerin Nina Warken (CDU) sagte, nur mit guter Zusammenarbeit der Staaten werde es möglich sein, globale Krisen zu verhindern oder einzudämmen.
Das Ministerium betont, Deutschlands Souveränität bleibe unberührt. Bei Flughäfen und Häfen könnten Kosten für Laboruntersuchungen von Proben anfallen, falls es dazu nicht schon Vereinbarungen gibt.
Die WHO betont, dass der WHO-Generaldirektor in Krisenlagen auch nach den neuen Gesundheitsvorschriften ausschließlich Empfehlungen für Maßnahmen abgeben kann. Er kann keine Lockdowns, Impfpflichten oder Grenzschließungen anordnen. Länder können die WHO-Empfehlungen umsetzen oder auch nicht.
Parallel haben die mehr als 190 WHO-Mitglieder einen Pandemie-Vertrag ausgehandelt, der auch bessere Pandemie-Vorbereitungen vorsieht. Unter anderem soll damit im Krisenfall auch die faire Verteilung von Hilfsmitteln und Impfstoffen weltweit garantiert werden.
(dpa) Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz überarbeitet.