Versandapotheke: OLG Frankfurt verbietet 10-Euro-Gutscheine

upday.com 16 godzin temu

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat einer niederländischen Versandapotheke rechtskräftig untersagt, Gutscheine im Wert von zehn Euro bei der Erstbestellung verschreibungspflichtiger Medikamente auszugeben. Die Richter sehen in der Gutschrift ein «Geschenk» von nicht geringem Wert.

Das Heilmittelwerbegesetz erlaube lediglich «geringwertige Kleinigkeiten», für die ein Höchstbetrag von einem Euro angesetzt werde. Beispiele sind ein kleines Paket Taschentücher oder Traubenzucker, wie es sie in vielen stationären Apotheken gibt.

Einwand der Versandapotheke abgelehnt

Keine Rolle spielte bei der Entscheidung der Einwand der Versandapotheke, dass der Gutschein für den Eigenbetrag oder verschreibungsfreie Produkte verwendet werden dürfe. Das Oberlandesgericht wies im Eilverfahren die Berufung zurück.

Gegen diese Entscheidung können keine weiteren Rechtsmittel eingelegt werden. Das Aktenzeichen lautet 6 U 347/24.

Klage von Internet-Plattform

Geklagt hatte die Betreiberin einer Internet-Plattform für Gesundheitsfragen, über die ebenfalls E-Rezepte eingelöst werden können.

(dpa) Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz überarbeitet.

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