Polen gegen EU-Recht: EuGH urteilt heute über beispiellose Rebellion

upday.com 11 godzin temu
Der Europäische Gerichtshof urteilt heute über den Konflikt zwischen Polen und der EU (Symbolbild - KI-generiert) Upday Stock Images

Der Europäische Gerichtshof urteilt heute über einen fundamentalen Konflikt zwischen Polen und der EU. Das polnische Verfassungsgericht hatte sich geweigert, Entscheidungen des höchsten europäischen Gerichts als bindend anzuerkennen – ein beispielloser Affront gegen das EU-Recht.

Die polnische Seite argumentierte, EU-Recht könne nur beachtet werden, wenn es mit der polnischen Verfassung übereinstimme. Diese Position veranlasste die EU-Kommission, Polen vor dem EuGH in Luxemburg zu verklagen.

Grundsatzfrage für die EU

Der Fall geht weit über Polen hinaus. Europarechtsexperte Franz Mayer von der Universität Bielefeld sagte der Deutschen Presse-Agentur: «Es wird eine ganz grundsätzliche Frage über das Verhältnis des Europarechts zum nationalen Recht entschieden, an der auch die Funktionsfähigkeit der gesamten Europäischen Union hängt.»

Die EU-Kommission wirft dem polnischen Verfassungsgericht vor, mit zwei Urteilen aus dem Jahr 2021 das Prinzip des Vorrangs von EU-Recht verletzt zu haben. Das polnische Gericht hatte damals befunden, der EuGH habe seine Kompetenzen überschritten, indem er sich in die polnische Justiz eingemischt habe.

Kritik an Besetzung des Gerichts

Hintergrund war die Justizreform der damals regierenden nationalkonservativen PiS-Partei. Experten bewerteten den Umbau des polnischen Justizsystems als Einschränkung der Gewaltenteilung. Der EuGH hatte versucht, bestimmte Reformen zu stoppen, und erklärte sie später für europarechtswidrig.

Die EU-Kommission kritisierte zudem die Besetzung des Verfassungsgerichts. Bemängelt wurden Unregelmäßigkeiten bei der Ernennung von Richtern – etwa die Berufung von Julia Przylebska zur Präsidentin des Verfassungsgerichts im Jahr 2016. Sie gilt als enge persönliche Vertraute von PiS-Chef Jaroslaw Kaczynski.

«Beispiellose Rebellion»

Der zuständige EuGH-Generalanwalt beschrieb die Auseinandersetzung in seinem Gutachten als «Armdrücken» zwischen nationalen Verfassungshütern und der Rechtsordnung der Union. Er warf dem polnischen Verfassungsgericht eine «beispiellose Rebellion» vor und betonte, der EuGH müsse das letzte Wort haben.

Der Vorrang des europäischen Rechts vor nationalem Recht – auch vor nationalen Verfassungen – ist ein seit Jahrzehnten etabliertes und für das Funktionieren der EU entscheidendes Grundprinzip. Zwar haben auch einige nationale Verfassungsgerichte, etwa das deutsche Bundesverfassungsgericht, betont, dass EU-Recht nicht in die nationale Verfassungsidentität eingreifen dürfe. Eine derart offene Ablehnung des Vorrangs von EU-Recht wie durch das polnische Gericht hatte jedoch kein anderes nationales Gericht gewagt.

Polen erkennt Verstöße an

Die politische Situation in Polen hat sich inzwischen geändert. Seit der Regierungsübernahme durch den liberal-konservativen Ministerpräsidenten Donald Tusk im Dezember 2023 erkennt Polen die Verstöße vollumfänglich an. Die umstrittene Richterin Przylebska ist seit gut einem Jahr nicht mehr am Verfassungsgericht aktiv.

Dennoch muss der EuGH die Vorwürfe noch prüfen. Mayer betonte: «Es wäre in diesen Zeiten schon wichtig, dass der EuGH sehr deutlich macht: Wer bei diesem Club dabei sein will, soll sich an die Regeln halten.»

Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.

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