Der Bundesrat hat ein bundesweites Verbot für den Erwerb und Besitz von Lachgas für Minderjährige gebilligt. Das zuvor vom Bundestag verabschiedete Gesetz untersagt zudem generell den Online-Handel und Automatenverkauf der Substanz. Die von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) eingebrachten Regelungen sollen voraussichtlich ab April 2026 in Kraft treten.
Das neue Gesetz verbietet Minderjährigen bundesweit den Erwerb und Besitz von Lachgas, chemisch Distickstoffmonoxid (N2O). Darüber hinaus darf die Substanz künftig nicht mehr online verkauft oder über Automaten bezogen werden – unabhängig vom Alter der Käufer.
Zusätzlich beschränkt das Gesetz die Verfügbarkeit der chemischen K.o.-Tropfen Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO). Diese als Vergewaltigungsdroge bekannten Substanzen können Getränken beigemischt werden.
Risiken für Jugendliche
Die Maßnahmen zielen auf die hohen Gesundheitsrisiken durch Lachgas-Konsum ab. Die Substanz kursiert zunehmend als Partydroge und ist besonders für Kinder und Jugendliche leicht zugänglich geworden.
Konsumenten inhalieren das Gas häufig über Luftballons, um euphorisierende Wirkungen zu erzielen. Die Folgen können schwerwiegend sein: Der Konsum kann zu Bewusstlosigkeit führen und dauerhafte Nervenschäden verursachen, wie Warken klargemacht hatte.
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.






