Gericht wirft Ex-Regierungssprecher aus Block-Prozess

upday.com 1 miesiąc temu
Der Ex-Mann von Christina Block beantragte nach eigenen Angaben Umgangsrecht für die gemeinsamen Kinder in Dänemark. Marcus Brandt/dpa pool/dpa

Das Landgericht Hamburg hat den früheren Regierungssprecher Béla Anda aus dem Gerichtssaal verwiesen. Anda fungiert derzeit als Sprecher für die angeklagte Unternehmerin Christina Block im Entführungsprozess um deren Kinder.

Die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt begründete die Verweisung mit einer möglichen Zeugenrolle. «Ich möchte Sie bitten zu gehen, weil sie als Zeuge in Betracht kommen», erklärte sie dem ehemaligen Politiksprecher.

Anda hatte vor gut zwei Wochen öffentlich bekanntgegeben, Öffentlichkeitsarbeit für Block zu übernehmen. Von 2002 bis 2005 war er Regierungssprecher unter dem damaligen Bundeskanzler Gerhard Schröder gewesen.

Anwalt plant Zeugenladung

Der Anwalt von Blocks Ex-Mann, Philip von der Meden, kündigte an, voraussichtlich einen Antrag auf Zeugenladung Andas zu stellen. Die Art der Kommunikationsarbeit von Block könnte bei einer eventuellen Verurteilung in der Strafzumessung eine Rolle spielen.

Diese strategische Öffentlichkeitsarbeit während des laufenden Verfahrens wird somit zum relevanten Verfahrensgegenstand. Der Richterspruch zeigt, wie sich externe Kommunikation auf Gerichtsprozesse auswirken kann.

Hintergrund zur Kindesentführung

In der Silvesternacht 2023/24 waren Blocks damals zehnjähriger Sohn und ihre 13-jährige Tochter aus der Obhut des in Dänemark lebenden Vaters entführt worden. Die Kinder wurden zur Mutter nach Deutschland gebracht.

Die Rückholaktion soll von einer israelischen Sicherheitsfirma durchgeführt worden sein. Nach wenigen Tagen mussten die Kinder aufgrund einer Gerichtsentscheidung wieder zu ihrem Vater nach Dänemark zurückkehren.

Block ist angeklagt, die Entführungsaktion in Auftrag gegeben zu haben. Sie bestreitet diese Vorwürfe.

(dpa) Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz überarbeitet.

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