Die Bundesbank hat einen dreistufigen Reformplan für die deutsche Schuldenbremse vorgelegt. Ab 2036 treten strengere Kreditregeln in Kraft, die gleichzeitig Raum für Investitionen schaffen.
Der Plan sieht eine schrittweise Umsetzung vor. Bis 2029 bleiben die bestehenden Regeln der Schuldenbremse in Kraft. Von 2030 bis 2035 folgt eine Übergangsphase, in der sich der Schuldenabbau an EU-Vorgaben orientiert. Ab 2036 treten dann die überarbeiteten Regeln in Kraft.
Neue Kreditspielräume ab 2036
Die Bundesbank schlägt ab 2036 einen festen Kreditspielraum von 0,8 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Investitionen des Bundes vor. Dieser liegt deutlich über der aktuellen Regel von 0,35 Prozent für Bund und Länder. Allerdings soll der Spielraum auf 0,1 Prozent schrumpfen, falls die Staatsverschuldung die EU-Marke von 60 Prozent des BIP übersteigt.
Die Bundesbank formulierte das Ziel ihrer Reform klar: «Ziel ist es, solide Staatsfinanzen und staatliche Investitionen verlässlich abzusichern, den EU-Regeln Rechnung zu tragen und eine relativ stetige Haushaltspolitik zu ermöglichen».
Hintergrund der Reform
Der Vorschlag kommt zu einem politisch brisanten Zeitpunkt. Die Bundesregierung plant massive Kreditaufnahmen für Verteidigung, Infrastruktur und Klimaschutz.
Zudem hat eine Regierungskommission im September ihre Arbeit aufgenommen, um ebenfalls Reformvorschläge für die Schuldenbremse zu erarbeiten. Die Regierung hatte die Schuldenbremse bereits im März gelockert. Ein Sonderfonds für Infrastruktur und Klimaschutz nutzt bis zu 500 Milliarden Euro Schulden, ohne der Schuldenbremse zu unterliegen.
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.









