Auch bei Ihnen? Was Sie tun können, wenn Ihr Internet viel zu langsam ist

upday.com 3 godzin temu
Die Bundesnetzagentur entwickelt einen Sechs-Schritte-Plan gegen langsame Internetverbindungen (Symbolbild - KI-generiert) AI Generated Stock Image

Das Internet ist viel langsamer als versprochen – ein Problem, das viele Verbraucher kennen. Die Bundesnetzagentur und Verbraucherschützer haben nun einen klaren Sechs-Schritte-Plan entwickelt, wie Betroffene gegen zu lahme Verbindungen vorgehen können. Von der Selbstdiagnose bis zur fristlosen Kündigung: Die Optionen reichen weiter, als viele denken.

Internetanbieter werben mit superschnellen Verbindungen für Streaming und Downloads. Doch die Realität sieht oft anders aus: Die tatsächlichen Geschwindigkeiten liegen deutlich unter den vertraglichen Versprechen. Für Betroffene beginnt die Problemlösung im eigenen Haushalt.

Erste Schritte: Selbstdiagnose

«Beispielsweise können falsche Router-Einstellungen oder ein schlechter WLAN-Empfang die Geschwindigkeit ausbremsen», erklärt Jana von Bibra von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Betroffene sollten zunächst ihren Router neu starten und überprüfen, ob veraltete Treiber oder ungeeignete Kabel die Ursache sein könnten.

Danach folgt der Blick in den Vertrag. «In der Vertragszusammenfassung oder im Produktinformationsblatt des Anbieters ist die Übertragungsrate angegeben», so von Bibra. Dort sind die maximalen, regulären und minimalen Download- und Upload-Geschwindigkeiten festgehalten – die Grundlage für alle weiteren Schritte.

Offizielle Messung als Beweismittel

Die Bundesnetzagentur stellt eine kostenlose Desktop-App zur Breitbandmessung bereit. «Die Desktop-App, die einen durch das komplette Messprocedere leitet, können sich Interessierte kostenlos herunterladen», erklärt von Bibra. Die Messung ist allerdings aufwendig: 30 Messungen müssen über maximal 14 Tage an drei verschiedenen Kalendertagen durchgeführt werden – mit WLAN-Deaktivierung und LAN-Kabelverbindung zum Router.

«Die Breitbandmessung ist ein komplexer Vorgang», betont Urs Mansmann vom IT-Fachmagazin "c't". Zwischen den einzelnen Messungen müssen bestimmte Zeitabstände eingehalten werden: mindestens fünf Minuten zwischen den meisten Messungen, drei Stunden zwischen der fünften und sechsten Messung eines Tages.

Rechte geltend machen

«Erweist sich hierbei, dass die Datenübertragungsrate tatsächlich geringer ist als vertraglich vereinbart, können Betroffene Ansprüche gegenüber dem Internetanbieter geltend machen», so von Bibra. Der erste Schritt ist ein Einschreiben an den Anbieter. «Hierbei ist es wichtig, dem Schreiben das Messprotokoll der Breitbandmessung beizufügen.» Der Provider muss die versprochene Leistung innerhalb einer angemessenen Frist – in der Regel 14 Tage – liefern.

Bei Festnetzanschlüssen können Betroffene die monatliche Zahlung mindern. «Hierbei kann man die monatlich zu entrichtenden Kosten fürs Internet in dem Verhältnis mindern, in dem die tatsächliche von der vertraglichen Leistung abweicht», erklärt von Bibra. Beispiel: Wer 100 Megabit pro Sekunde bezahlt, aber nur 75 erhält, kann die Zahlung um 25 Prozent kürzen. «Die Anbieter sehen das anders, eine rechtssichere Berechnungsmethode gibt es nicht», warnt die Verbraucherschützerin jedoch.

Kündigung als letzter Ausweg

Wenn der Anbieter die Leistung nicht liefert, haben Verbraucher weitreichende Optionen. Sie können den Vertrag auf einen niedrigeren Tarif anpassen, der der tatsächlichen Leistung entspricht. «Alle, für die eine Vertragsanpassung nicht infrage kommt oder denen der Anbieter keinen anderen Tarif anbieten kann, haben die Option, fristlos zu kündigen», betont von Bibra.

Für mobiles Internet gibt es derzeit noch Einschränkungen. «Allerdings gibt es derzeit kein Messverfahren für den Mobilfunk», erklärt von Bibra. Die Bundesnetzagentur plant jedoch, ein entsprechendes Verfahren einzuführen.

Ein Anbieterwechsel löst das Problem nicht immer. «Oft liegt die Ursache für die geminderte Geschwindigkeit an den vergleichsweise langsamen DSL-Leitungen», erklärt Mansmann. Verbraucher sollten daher beim Wechsel prüfen, ob Glasfaser- oder Kabelanschlüsse verfügbar sind.

Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.

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