Springer kämpft weiter gegen Adblock Plus vor BGH

upday.com 18 godzin temu
Mit Werbeblockern können Nutzerinnen und Nutzer im Internet lästige Werbung unterdrücken. (Archivbild) Oliver Berg/dpa

Deutschlands größter Verlag Axel Springer kämpft seit Jahren gegen den Werbeblocker Adblock Plus. Nach einer Niederlage vor dem Bundesgerichtshof (BGH) 2018 landete der Fall erneut in Karlsruhe. Bevor die Richter entscheiden, warteten sie auf ein wichtiges Urteil des Europäischen Gerichtshofs.

Bei dem Streit geht es um die Software Adblock Plus des Kölner Unternehmens Eyeo. Die Software blockiert Werbeanzeigen auf Webseiten, bevor sie auf dem Bildschirm der Nutzer erscheinen.

Wie Werbeblocker funktionieren

Ein Adblocker analysiert den Quellcode einer Webseite und identifiziert Elemente, die Werbung darstellen. Das können bestimmte Befehle der Webseiten-Beschreibungssprache HTML sein. Der Werbeblocker untersucht auch die Adressen von Webservern und verhindert unter bestimmten Bedingungen das Laden von Inhalten von Werbeservern.

Im ersten Anlauf hatte Springer versucht, Adblock Plus mit einer Wettbewerbsklage zu stoppen. Der BGH sah in seinem Urteil vom April 2018 jedoch keinen unlauteren Wettbewerb. Die Entscheidung über den Einsatz des Werbeblockers liege beim Nutzer und nicht bei Eyeo.

Springer argumentiert mit Urheberrecht

Beim neuen Versuch stützt sich Springer auf das Urheberrecht an der Gesamtheit der Webseitenprogrammierung von Onlinemedien. «Werbeblocker verändern die Programmiercodes von Webseiten und greifen damit - wir meinen: urheberrechtswidrig - direkt in das verfassungsrechtlich geschützte Angebot von Medienunternehmen ein», sagt Philipp-Christian Thomale, Senior Legal Counsel bei Axel Springer National Media & Tech.

Springer-Rechtsanwalt Thomale sieht massive wirtschaftliche Schäden. Werbeblocker beschädigten eine zentrale Finanzierungsgrundlage von Journalismus und gefährdeten langfristig den offenen Zugang zu meinungsbildenden Informationen im Internet. Die finanziellen Schäden für Medienangebote lägen in Millionenhöhe.

Eyeo verteidigt Nutzerrechte

Eyeo-Geschäftsführer Frank Einecke kontert: Es gehe um die grundlegenden Rechte der Nutzer, das Internet frei zu nutzen und barrierefrei zu betrachten. Kein einzelnes Unternehmen sollte das Recht haben, Nutzern zu verbieten, ihre Browsereinstellungen selbst festzulegen oder Downloads von Inhalten zu erzwingen.

Bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe hatte der Senat im Juli 2024 angekündigt, zunächst ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu einem ähnlichen Fall abzuwarten. Dabei ging es um die urheberrechtliche Zulässigkeit von sogenannter Cheat-Software für Spielkonsolen.

EuGH-Urteil bringt neue Klarheit

Der Luxemburger Senat entschied im Oktober, dass Cheat-Software nicht grundsätzlich gegen Urheberrecht verstoße, solange sie nur vorübergehend Daten im Arbeitsspeicher verändere. Solange die veränderten Daten nicht darauf abzielten, das Programm zu kopieren, sei das Urheberrecht nicht verletzt.

Beide Seiten interpretieren das EuGH-Urteil unterschiedlich. Springer sieht darin eine Bestätigung, dass Urheber durch nicht erlaubte Änderungen der Codeform verletzt werden. Eyeo hingegen argumentiert, der EuGH habe klargemacht, dass die Änderung von Funktionalitäten durch den Nutzer keine Urheberrechtsverletzung darstelle.

(dpa) Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz überarbeitet.

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