Nach Corona-Impfung ertaubt: BGH verhandelt über Klage gegen AstraZeneca

upday.com 6 godzin temu
Der Bundesgerichtshof verhandelt über eine Haftungsklage gegen AstraZeneca wegen Impfschäden (Symbolbild - KI-generiert) Upday Stock Images

Der Bundesgerichtshof verhandelt am Montag über eine Haftungsklage gegen den britischen Pharmakonzern AstraZeneca. Eine Zahnärztin fordert Schadensersatz, weil sie nach ihrer Impfung mit dem Vakzin Vaxzevria im März 2021 einen Hörsturz erlitt und auf dem rechten Ohr ertaubte. Das Verfahren könnte Signalwirkung für weitere Fälle aus der Pandemie-Zeit haben.

Die Klägerin verlangt mindestens 150.000 Euro Schmerzensgeld sowie Ersatz für künftige Schäden. Zudem fordert sie Auskunft über bekannte Wirkungen, Nebenwirkungen und gemeldete Verdachtsfälle solcher Gesundheitsprobleme. Drei Tage nach der Impfung hatte sie den Hörsturz erlitten.

Zwei Vorinstanzen hatten die Klage bereits abgewiesen. Sowohl das Landgericht Mainz als auch das Oberlandesgericht Koblenz entschieden gegen die Zahnärztin. Das Oberlandesgericht verwies auf die Zulassung des Impfstoffs durch die Europäische Kommission und eine positive Nutzen-Risiko-Bewertung der Europäischen Arzneimittelagentur und des Paul-Ehrlich-Instituts.

Rechtliche Hürden für Herstellerhaftung

Für eine Herstellerhaftung bei Impfschäden müssen zwei Bedingungen erfüllt sein: Ein Gesundheitsschaden durch die Medikamentennutzung und eine fehlerhafte Aufklärung. Der Geschädigte muss nachweisen, dass er bei korrekter Information nicht geschädigt worden wäre. Das Oberlandesgericht stellte fest, dass weder Beipackzettel noch Fachinformationen zum Vakzin fehlerhaft waren.

Der BGH prüft nun das Urteil auf Rechtsfehler. Die Ursache für den Hörsturz der Klägerin blieb bislang ungeklärt. AstraZeneca hatte Vaxzevria im Mai 2024 aus wirtschaftlichen Gründen vom Markt genommen – wegen eines Überschusses an Corona-Impfstoffen und sinkender Nachfrage.

Im Oktober hatte der BGH in einem anderen Fall entschieden, dass bei möglichen Impfschäden aus der Pandemie-Zeit der Staat haftet, nicht private Arztpraxen. Das Aktenzeichen des aktuellen Verfahrens lautet VI ZR 335/24.

Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.

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