Google-Aktie springt 6,7% - US-Gericht verhindert Zerschlagung

upday.com 6 godzin temu
Die US-Regierung wollte eine Trennung vom Webbrowser Chrome durchsetzen. (Archivbild) Andrej Sokolow/dpa

Ein US-Gericht hat die Forderungen der Regierung nach einer Zerschlagung von Google zurückgewiesen. Richter Amit Mehta in Washington entschied, dass der Internet-Riese weder seinen Webbrowser Chrome noch das Mobil-Betriebssystem Android verkaufen muss.

Die Regierung sei mit ihren Forderungen zu weit gegangen, urteilte der Richter in seinem 230 Seiten langen Urteilsspruch. Die Klage war bereits 2020 am Ende der ersten Amtszeit von US-Präsident Donald Trump eingereicht worden.

Verbote und Einschränkungen für Google

Der Richter untersagte Google exklusive Vereinbarungen für die Verbreitung seiner Dienste wie der Web-Suche, Chrome oder der KI-Software Gemini. Allerdings kann der Konzern andere Unternehmen wie Apple oder den Firefox-Entwickler Mozilla grundsätzlich weiterhin dafür bezahlen, dass sie seine Dienste vorinstallieren oder prominent platzieren.

Apple bekommt nach Informationen aus dem Prozess Milliarden Dollar dafür, dass die Google-Suche auf iPhones als Standard vorinstalliert wird. Für Mozilla ist die Vorinstallation der Google-Suche im Browser Firefox eine zentrale Einnahmequelle.

In der EU werden Nutzer inzwischen ausdrücklich gefragt, welche Suchmaschine sie nutzen wollen. Einen solchen Auswahl-Zwang für die USA lehnte der Richter ab.

Datenteilung mit Konkurrenten

Google wird einige Daten aus seiner Suchmaschine mit Konkurrenten teilen müssen. Das betrifft unter anderem Teile des Suchmaschinen-Index, den Google beim Durchforsten des Internets erstellt, sowie einige Informationen zu Interaktionen mit Nutzern.

Die Daten sollen rivalisierenden Suchmaschinen wie Microsofts Bing und DuckDuckGo, aber auch KI-Firmen wie dem ChatGPT-Entwickler OpenAI und Perplexity bei der Entwicklung ihrer Konkurrenzprodukte helfen. Perplexity hatte bereits Interesse an einem Kauf von Chrome angemeldet für den Fall einer gerichtlich verfügten Abspaltung.

Positive Börsenreaktion

An der Börse wurde das Urteil als Erfolg für Google gesehen: Die Aktie des Mutterkonzerns Alphabet stieg im nachbörslichen Handel um 6,7 Prozent. Auch für das Apple-Papier ging es um knapp drei Prozent aufwärts, da die Einnahmen von Google das Geschäft in der Dienstleistungssparte aufbessern.

«Am Ende ändert sich nichts», kommentierte der Investor und langjährige Branchenanalyst Gene Munster das Urteil im Wirtschaftssender CNBC. Jonathan Kanter, der einst für die Wettbewerbspolitik im US-Justizministerium zuständig war, sah das Scheitern der Zerschlagungsforderung als Sieg für Google.

Berufung bereits angekündigt

Google kündigte bereits vor dem nun gefällten Urteil an, in Berufung zu gehen. Der Internet-Konzern musste aber zuerst die Entscheidung zu den Konsequenzen abwarten, um auch den Richterspruch zum Monopol-Prozess anfechten zu können.

Richter Mehta hatte vor gut einem Jahr festgestellt, dass Google ein Monopol bei der Web-Suche hat und es mit unlauteren Mitteln gegen Konkurrenz verteidigte. In dem zweiten Prozess ging es nun um die Konsequenzen daraus.

(dpa) Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz überarbeitet.

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