Gericht setzt Visa-Beschluss für Afghanen aus

upday.com 2 dni temu
Aktivisten fordern von der Bundesregierung die Fortsetzung des Aufnahmeprogramms. (Archivfoto) Michael Brandt/dpa

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat einen Beschluss zur Visa-Erteilung für eine afghanische Familie vorläufig ausgesetzt. Die Bundesregierung erreichte damit, dass einer Juradozentin und ihren 13 Familienangehörigen zunächst keine Einreisedokumente erteilt werden müssen.

Ein Gerichtssprecher teilte der Deutschen Presse-Agentur mit, dass so vermieden werden solle, Fakten vor einer endgültigen Entscheidung zu schaffen. Der zuständige 6. Senat will spätestens Ende August eine finale Entscheidung treffen.

Familie wartet in Pakistan

Hintergrund ist der Streit um das Bundesaufnahmeprogramm für besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen. Die betroffene Familie wartet derzeit in Pakistan auf ihre Visa nach Deutschland.

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte am 7. Juli in erster Instanz entschieden, die Bundesregierung habe sich «durch bestandskräftige, nicht widerrufene Aufnahmebescheide rechtlich zur Aufnahme gebunden». Von dieser freiwillig eingegangenen Bindung könne sich Deutschland nicht lösen.

Keine Sicherheitsbedenken erkannt

Das Gericht stellte fest, dass keine Sicherheitsbedenken bestehen und die Identität der Menschen geklärt sei. Der Familie droht nach eigenen Angaben die Abschiebung nach Afghanistan, wo ihr Leben unter der Herrschaft der islamistischen Taliban gefährdet sei.

Die Bundesregierung legte Beschwerde gegen die Gerichtsentscheidung ein. Das Bundesinnenministerium betonte, für Menschen im Verfahren, die sich in Pakistan aufhielten, werde die Unterbringung, Versorgung und Betreuung vor Ort durch die Bundesregierung organisiert.

Über 2.000 Menschen warten

Nach Angaben des Auswärtigen Amtes von Mitte Juni warten rund 2.400 Menschen in Pakistan darauf, ein Visum zu bekommen. Betroffen sind etwa Menschen, die sich für Gleichberechtigung und Demokratie eingesetzt haben.

Derzeit laufen noch Fristen für Stellungnahmen im Verfahren. Das Oberverwaltungsgericht will die endgültige Entscheidung so bald wie möglich treffen.

(dpa) Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz überarbeitet.

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