EU-Datengesetz: Nutzer bekommen ab Freitag neue Rechte

upday.com 3 godzin temu
Daten, die etwa Geräte für das «smart Home» sammeln, sollen Nutzerinnen und Nutzern ab Freitag leichter zugänglich gemacht werden. (Symbolbild) Britta Pedersen/zb/dpa

Vernetzte Geräte wie Smart-TVs, E-Bikes und Sprachassistenten sammeln täglich Millionen von Nutzerdaten. Ab Freitag (12. September) bekommen Verbraucher deutlich mehr Kontrolle über diese Informationen. Das neue EU-Datengesetz tritt dann in Kraft und verpflichtet Hersteller zur Transparenz.

Die EU-Verordnung gilt für praktisch alle vernetzten Geräte - von der smarten Kaffeemaschine bis zum modernen Auto. Entscheidend ist nicht die Internetverbindung, sondern ob das Gerät Daten über Nutzung, Leistung oder Umwelt sammelt. Selbst Geräte mit Kabelverbindung fallen unter die neuen Regeln.

Umfassende Gerätekategorien betroffen

Die Bandbreite der betroffenen Produkte ist enorm: Handys, Smartwatches, Küchengeräte, Klimaanlagen und sogar industrielle Maschinen oder Flugzeuge müssen die neuen Vorgaben erfüllen. Auch bereits gekaufte Geräte sind einbezogen - das Gesetz unterscheidet nicht zwischen Neu- und Gebrauchtkauf.

Bei einem Weiterverkauf müssen Besitzer dem neuen Eigentümer erklären, wie dieser an die Gerätedaten gelangt. Ab September 2026 müssen Hersteller ihre neuen Produkte zusätzlich mit einfachen Datenzugangs-Schnittstellen ausstatten.

Neue Rechte für Verbraucher

Nutzer können künftig ihre Daten einsehen, löschen oder an Dritte weitergeben. Dies soll Reparaturen und andere Dienstleistungen günstiger machen. Ein Autobesitzer könnte beispielsweise Fahrdaten mit seiner Versicherung teilen und dadurch niedrigere Prämien erhalten.

Die europäische Verbraucherschutzorganisation Beuc sieht das Gesetz allerdings kritisch. Geschäftsführer Agustín Reyna bezeichnete es als «verpasste Chance» - zu viele Ausnahmeregelungen würden die praktische Umsetzung erschweren.

Datenzugang in der Praxis

Hersteller haben zwei Möglichkeiten: direkten Zugang über das Gerät selbst oder eine einfache Anfrage über ein Webportal. Beim Produktkauf müssen sie Käufer über die Zugangsverfahren informieren. Ohne große Hürden sollen dann die entsprechenden Daten übermittelt werden.

EU-Ziele und Cloud-Regelungen

Die EU erhofft sich durch den freizügigeren Datenhandel neue Geschäftsfelder und mehr Wertschöpfung. Behörden sollen in Ausnahmefällen wie bei Naturkatastrophen auf private Unternehmensdaten zugreifen können.

Große Cloud-Anbieter wie Amazon Web Services, Microsoft und Google werden nun dazu verpflichtet, illegalen Zugriff auf Daten zu verhindern und einen leichteren Anbieterwechsel zu ermöglichen. Dies soll Kunden mehr Flexibilität bei der Wahl ihres Cloud-Dienstleisters geben.

Kritik aus der Wirtschaft

Deutsche Industrieverbände kritisieren die Umsetzung scharf. Der Digitalverband Bitkom und der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) beklagen fehlende Rechtssicherheit. In der 20-monatigen Übergangsfrist sei die EU-Verordnung nicht ins deutsche Recht überführt worden.

BDI-Co-Geschäftsführerin Iris Plöger warnte: «Der EU-Gesetzgeber greift jedoch übermäßig in die Vertragsautonomie der Industrie ein.» Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst sieht hingegen Chancen für datengetriebene Geschäftsmodelle.

(dpa) Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz überarbeitet.

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