Drei Bundesländer ziehen wegen der Krankenhausreform vor das Bundesverfassungsgericht. Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein sehen ihre Verfassungsrechte bei der Krankenhausplanung durch Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) verletzt.
Die Gesundheitsminister der drei Länder wollen erreichen, dass Karlsruhe die G-BA-Richtlinien auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüft. Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das höchste Beschlussgremium im deutschen Gesundheitswesen und bestimmt, welche medizinischen Leistungen die rund 73 Millionen Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung beanspruchen können.
Spezialisierung als Reformziel
Die Reform zielt auf Qualitätssteigerung und Spezialisierung der Krankenhäuser ab. Jedes Krankenhaus soll bestimmte Leistungsgruppen zugewiesen bekommen - von Allgemeiner Innerer Medizin über Intensivmedizin bis hin zu Kinder- und Jugendchirurgie.
Dafür müssen Kliniken strenge Kriterien erfüllen: eine bestimmte Anzahl an Fachärzten beschäftigen, Mindestmengen an Behandlungen vorweisen und entsprechende Technikausstattung haben. Nur wer diese Vorgaben erfüllt, kann künftig die jeweiligen Behandlungen erbringen und abrechnen.
Konkrete Beispiele für umstrittene Vorgaben
Besonders umstritten sind die neuen Mindestmengen-Regelungen. So müssen Kliniken seit Januar 2024 bestimmte Anforderungen für die Behandlung von Frühgeborenen unter 1.250 Gramm erfüllen. Bei Stammzelltransplantationen steigt die Mindestanzahl von 22 auf 40 Eingriffe jährlich ab 2025.
Föderalismus-Streit mit weitreichenden Folgen
Die Verfassungsklage könnte wichtige Präzedenzfälle für den deutschen Föderalismus im Gesundheitswesen schaffen. Im Kern geht es um die Balance zwischen bundesweiter Qualitätsverbesserung und dem Recht der Länder auf eigenständige Krankenhausplanung.
Die Länder befürchten besonders Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum, wo kleinere Kliniken die neuen Mindestanforderungen schwerer erfüllen können.
Verwendete Quellen: "DPA", "SZ", "BILD" Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz überarbeitet.