Diddy vor Strafmaß - Staatsanwaltschaft fordert 11 Jahre Haft

upday.com 1 miesiąc temu
Am Freitag soll die Strafe gegen den US-Rapper verkündet werden. (Archivbild) Mark Von Holden/Invision via AP/dpa

In New York hat die Strafmaßverkündung gegen den US-Rapper Sean «Diddy» Combs (55) begonnen. Vor Richter Arun Subramanian versammelten sich sowohl die Anwälte von Staatsanwaltschaft und Verteidigung als auch der Musiker selbst in dem Gerichtssaal, wie US-Medien übereinstimmend berichteten.

Zahlreiche Familienmitglieder von Combs waren ebenfalls im Saal anwesend. Der Richter will zunächst seine Entscheidungsfindung erläutern, bevor Anklage und Staatsanwaltschaft zu Wort kommen können. Anschließend wird auch eine Stellungnahme von Combs erwartet.

Großes öffentliches Interesse

Das Verfahren zieht massive Aufmerksamkeit auf sich. Bereits seit Mittwoch bildete sich eine Schlange vor dem Gerichtssaal, um Einlass zu erhalten.

Einige Fans des Rappers übernachteten sogar vor dem Gericht im Süden Manhattans, um einen Blick auf Combs werfen zu können. Die öffentliche Anteilnahme verdeutlicht die Tragweite des Falls.

Weit auseinanderliegende Strafvorstellungen

Die Strafvorstellungen der beiden Parteien unterscheiden sich erheblich. Während die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von elf Jahren und drei Monaten fordert, plädiert die Verteidigung für maximal 14 Monate.

Diese Strafe hätte Combs bereits größtenteils verbüßt, da er seit rund einem Jahr in einem Gefängnis im New Yorker Stadtteil Brooklyn einsitzt. Die Geschworenen hatten den Musiker Anfang Juli nur teilweise schuldig gesprochen.

Schuldspruch nur bei geringster Anklage

Das Gericht befand Combs lediglich im Zusammenhang mit Prostitution für schuldig - dem am wenigsten schwerwiegenden Anklagepunkt. Bei den schwerwiegenderen Vorwürfen der Verschwörung zur organisierten Kriminalität und des Menschenhandels entschieden die Geschworenen auf unschuldig.

Wäre der Rapper in allen Anklagepunkten für schuldig befunden worden, hätte ihm eine lebenslange Freiheitsstrafe gedroht. Das aufsehenerregende Verfahren erreicht nun mit der Strafmaßverkündung seinen Höhepunkt.

(dpa) Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz überarbeitet.

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