Bundesverfassungsgericht verkündet Urteil zu Ramstein

upday.com 6 godzin temu

Das Bundesverfassungsgericht verkündet am Dienstag um 10.00 Uhr ein wegweisendes Urteil zur deutschen Verantwortung bei US-Drohnenangriffen. Konkret geht es um die Frage, ob Deutschland haftbar gemacht werden kann, wenn die USA für tödliche Drohneneinsätze im Ausland technische Einrichtungen auf deutschem Boden nutzen.

Im Zentrum steht die US-Air-Base Ramstein in der Pfalz. Der Fall beschäftigt die deutsche Justiz bereits seit mehr als zehn Jahren und könnte grundlegende Fragen zum Völkerrecht klären.

Satelliten-Station für Drohnensteuerung gebaut

Die amerikanischen Streitkräfte informierten das Bundesverteidigungsministerium 2010 über den Bau einer Satelliten-Relais-Station auf dem Gelände in Ramstein. Diese Station sollte zur Steuerung auch waffenfähiger Drohnen im Ausland dienen. Das Ministerium sah nach Gerichtsangaben keine Bedenken gegen das Vorhaben.

Im August 2012 kamen zwei Männer im Jemen durch einen US-Drohnenangriff ums Leben. Sie wurden bei einem Treffen mit drei mutmaßlichen Mitgliedern der Terrororganisation Al-Kaida getötet.

Verwandte klagen seit 2014 in Deutschland

Zwei Verwandte der Getöteten, jemenitische Staatsangehörige, haben sich durch alle deutschen Instanzen geklagt und zuletzt Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht. Wegen der bedeutenden Rolle der Militärbasis Ramstein sehen sie auch die Bundesregierung in der Verantwortung. Seit 2014 gehen die Kläger hierzulande rechtlich gegen die Drohneneinsätze der USA vor.

Die deutschen Gerichte waren bisher uneinig in ihrer Bewertung. Das Oberverwaltungsgericht Münster verurteilte die Bundesrepublik 2019 dazu, aktiv nachzuforschen, ob Drohneneinsätze der USA im Jemen unter Nutzung des Militärstützpunkts gegen Völkerrecht verstoßen.

Bundesverwaltungsgericht kassierte Urteil

Das Bundesverwaltungsgericht kassierte diese Entscheidung jedoch im Jahr darauf. Es reiche nicht aus, dass Ramstein technisch für das US-Drohnenprogramm bedeutsam sei, argumentierte das Gericht. Es müssten konkrete Entscheidungen auf deutschem Boden stattfinden, damit die grundrechtliche Schutzpflicht Deutschlands auch für Ausländer im Ausland gelte.

Am Bundesverfassungsgericht berufen sich die Beschwerdeführer auf das im Grundgesetz festgeschriebene Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Eine zentrale Frage ist daher, ob und unter welchen Umständen der deutsche Staat zum Schutz des Lebens von im Ausland lebenden Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit verpflichtet ist.

Völkerrechtliche Fragen zu Drohneneinsätzen

Der Fall wirft mit Blick auf die Drohneneinsätze zudem Fragen zu humanitärem Völkerrecht und Menschenrechten auf: Wann verliert eine Person ihren Schutz als Zivilist? Und wann und wo darf sie dann angegriffen werden? Laut den Beschwerdeführern handelte es sich bei den Getöteten um einen Polizisten und einen Geistlichen, der gegen Al-Kaida in der Region gepredigt hatte.

Die Bundesregierung bestreitet eine Schutzpflicht im vorliegenden Fall. Unter anderem liege kein qualifizierter Bezug zum Inland vor. Zur Nutzung der Air Base Ramstein befinde man sich mit den USA in einem «fortlaufenden und vertrauensvollen Dialog», hatte das Verteidigungsministerium zur Verhandlung im Dezember erklärt.

USA versichern Einhaltung geltenden Rechts

«Die Bundesregierung hat dabei wiederholt die Versicherung eingeholt, dass Einsätze von unbemannten Luftfahrzeugen von Deutschland aus in keiner Weise gestartet, gesteuert oder befehligt werden und dass die US-Streitkräfte bei ihren Aktivitäten geltendes Recht einhalten», so das Verteidigungsministerium.

Den Klägern reicht das nicht aus. «Ohne Ramstein könnten die Drohnenüberflüge in der Zahl gar nicht stattfinden», erklärte Rechtsanwalt Andreas Schüller vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), das die Beschwerdeführer unterstützt. Die US-Streitkräfte nutzten die Basis als Knotenpunkt im globalen Drohnenprogramm.

Ramstein als zentraler Datenknotenpunkt

«Die ganzen Daten zu den Drohnen hin und von den Drohnen zurück laufen über Ramstein. Um das in Echtzeit steuern zu können, aus den USA, bedarf es Ramstein», sagte Schüller. Die Beschwerdeführer wohnten demnach weiterhin im Jemen.

Seit dem Angriff auf ihre Verwandte gebe es weiter kontinuierlich Drohnenüberflüge und auch immer wieder Angriffe in der Region, sagte Schüller. «Das ist für die Beschwerdeführer kein Zustand, in dem sie leben können und wollen. Es ist eine permanente psychische Bedrohung, eine Bedrohung für ihr Leben.»

(dpa) Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz überarbeitet.

Idź do oryginalnego materiału