Der Medizinische Dienst der Krankenkassen hat im Jahr 2023 rund 3.700 Behandlungsfehler identifiziert. 76 Prozent dieser Fälle führten zu Patientenschäden, rund 2.800 Menschen waren betroffen. Ein Drittel davon erlitt bleibende Schäden. Medizinische Fehler verursachten etwa 75 Todesfälle.
Die offiziellen Zahlen zeigen nur einen Bruchteil des tatsächlichen Ausmaßes. Stefan Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund, stellte bei der Präsentation der Statistik in Berlin klar: «Tatsächlich weisen die Begutachtungszahlen auf ein immenses Problem hin.» Er verwies auf Expertenschätzungen: «Fachleute gehen davon aus, dass es jährlich circa 17.000 fehlerbedingte vermeidbare Todesfälle in unseren Krankenhäusern gibt.» Der Medizinische Dienst fordert eine verbindliche Meldepflicht für schwere Behandlungsfehler.
Fehler außerhalb des Operationssaals
Die Analyse zeigt: Viele Fehler passieren nicht während der Operation selbst, sondern bei der Entscheidung für oder gegen einen Eingriff sowie in der Nachsorge. 46 Prozent der chirurgischen Fehler entstanden bei der Frage, ob überhaupt operiert werden soll. 32,5 Prozent traten in der Nachbehandlung auf. Nur 18 Prozent der Fehler ereigneten sich während der Eingriffe selbst. Im Pflegebereich lag die Fehlerquote bei 61,5 Prozent der überprüften Fälle, bei Medikamententherapien bei 35 Prozent.
Personalmangel und fehlende Fehlerkultur
Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, sieht systemische Ursachen und sagte dem Handelsblatt: «Überlastete Mitarbeiter können die Qualität ihrer Arbeit nicht halten.»
Sie kritisiert die Ausbildung in Deutschland, die oft nach nur zehn Schuljahren beginne, während andere Länder universitäre Studiengänge voraussetzen: «Wer ohne wissenschaftliches Fundament und klinische Kompetenz arbeitet, macht zwangsläufig mehr Fehler.»
Vogler prangert zudem an: «In der gesamten Medizin gibt es keine offene Fehlerkultur.» Starre Hierarchien hinderten Pflegekräfte daran, Ärzte auf mögliche Fehler hinzuweisen.
Was Patienten tun können
Patienten mit Verdacht auf einen Behandlungsfehler können sich an ihre Krankenkasse wenden. Diese ist verpflichtet, bei begründetem Verdacht eine medizinische Begutachtung einzuleiten, sofern sie die Behandlung bezahlt hat.
Alternativ bieten die Landesärztekammern kostenlose Schlichtungs- und Gutachterkommissionen an.
Die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche beträgt in der Regel drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Patient von dem möglichen Fehler erfahren hat. Bei komplexen Fällen empfiehlt sich, einen Fachanwalt für Medizinrecht einzuschalten.
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.








