2 Tote bei Rosenmontag-Amokfahrt: Prozess in Mannheim startet

upday.com 13 godzin temu
Nach der Todesfahrt in Mannheim am Rosenmontag steht ein 40-Jähriger aus Ludwigshafen vor dem Landgericht Mannheim. (Archivbild) Boris Roessler/dpa

Ein 40-jähriger Mann aus Ludwigshafen steht seit Freitag vor dem Landgericht Mannheim wegen Mordes und versuchten Mordes. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, am Rosenmontag mit seinem Auto in eine Fußgängerzone gefahren zu sein und dabei zwei Menschen getötet sowie 14 weitere verletzt zu haben. Die Anklage geht nicht von einem politischen Motiv aus.

Der Angeklagte fuhr laut Anklage zunächst mit rund 40 bis 50 Kilometern pro Stunde in die Fußgängerzone und beschleunigte dann auf mindestens 80 Kilometer pro Stunde. Dabei zielte er gezielt auf Menschen. Eine 83-jährige Frau und ein 54-jähriger Mann starben noch am Tatort. Nach der Tat feuerte der Mann eine Schreckschusspistole in die Luft, um einen Taxifahrer einzuschüchtern, der ihm mit seinem Fahrzeug den Fluchtweg versperrt hatte. Der Angeklagte versuchte anschließend, sich durch einen Schuss in den Mund zu töten, und wurde festgenommen.

Psychische Erkrankung im Fokus

Die Staatsanwaltschaft Mannheim teilte im Sommer mit: «Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist davon auszugehen, dass er seit vielen Jahren an einer psychischen Erkrankung leidet.» Möglicherweise war der Angeklagte zum Tatzeitpunkt vermindert schuldfähig. Zunächst hatte er sich nicht zu der Tat und den Hintergründen geäußert.

Ermittlungen zu Reichsbürger-Kontakten

Trotz fehlender politischer Motive untersuchten die Behörden mögliche Verbindungen des Angeklagten zur rechten Szene. Innenminister Thomas Strobl (CDU) erklärte, mögliche Kontakte zur rechten Szene seien den Behörden bekannt gewesen und hätten im Fokus der Ermittlungen gestanden. Andreas Stenger, Präsident des Landeskriminalamts, berichtete, soziale Medien hätten gezeigt, dass der Täter an großen Versammlungen von «Reichsbürgern» teilgenommen habe.

Der Prozess ist auf 13 Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil wird für den 19. Dezember erwartet. Die Verteidigung könnte bereits am ersten Verhandlungstag beantragen, die Öffentlichkeit wegen der psychischen Erkrankung des Angeklagten auszuschließen.

Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.

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